Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit

Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
 
[-fɔ̃-], Abkürzung EFWZ, am 6. 4. 1973 von den EWG-Staaten gegründeter und mit Wirkung vom 1. 1. 1994 aufgelöster Fonds. Er diente ursprünglich der Verwaltung des 1972 in Kraft gesetzten Europäischen Wechselkursverbundes. Der Geschäftskreis erweiterte sich mit der Einführung des Europäischen Währungssystems u. a. auf Buchung und Abrechnung der im Wechselkursverbund entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen sowie die Durchführung von Swapgeschäften mit EG-Zentralbanken. Daneben verwaltete der EFWZ die aus dem Erlös der von der EWG aufgenommenen Anleihen gewährten Darlehen an EG-Staaten. Der EFWZ wurde von einem Verwaltungsrat geleitet (Mitglieder waren die Zentralbankpräsident der EG-Staaten). Die Geschäfte des EFWZ wurden seit dem 1. 6. 1973 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ausgeübt.
 
Mit der Auflösung des Fonds wurden seine Aufgaben gemäß Art. 109 f des Maastrichter Vertrages dem Europäischen Währungsinstitut (EWI) übertragen, auf das auch alle Aktiva und Passiva übergingen. Die Agententätigkeit für das EWI übernahm allerdings für eine Übergangszeit weiterhin die BIZ.

Universal-Lexikon. 2012.

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