Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
- Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
[-fɔ̃-], Abkürzung
EFWZ, am 6. 4. 1973 von den EWG-Staaten gegründeter und mit
Wirkung vom 1. 1. 1994 aufgelöster Fonds. Er diente ursprünglich der
Verwaltung des 1972 in Kraft gesetzten
Europäischen Wechselkursverbundes. Der Geschäftskreis erweiterte sich mit der Einführung des
Europäischen Währungssystems u. a. auf
Buchung und
Abrechnung der im Wechselkursverbund entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen sowie die
Durchführung von Swapgeschäften mit EG-Zentralbanken. Daneben verwaltete der EFWZ die aus dem Erlös der von der EWG aufgenommenen
Anleihen gewährten
Darlehen an EG-Staaten. Der EFWZ wurde von einem
Verwaltungsrat geleitet (Mitglieder waren die Zentralbankpräsident der EG-Staaten). Die Geschäfte des EFWZ wurden seit dem 1. 6. 1973 von der
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (
BIZ) ausgeübt.
Mit der
Auflösung des Fonds wurden seine Aufgaben gemäß Art. 109 f des Maastrichter Vertrages dem
Europäischen Währungsinstitut (
EWI) übertragen, auf das auch alle Aktiva und
Passiva übergingen. Die Agententätigkeit für das EWI übernahm allerdings für eine Übergangszeit weiterhin die BIZ.
Universal-Lexikon.
2012.
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